Team - Jugendpfarrer

Jugendpfarrer Thomas Peters

Jugendpfarrer Thomas Peters

 

 „Evangelische Kinder- und Jugendarbeit gibt jungen Menschen Orientierung zu einem sinnvollen und selbstständigem Leben und lädt ein zum christlichen Glauben. Sie ist für mich ein unverzichtbarer Teil der christlichen Gemeindearbeit.“

 

Meine Kontaktdaten.

Liebigstr. 4, 35260 Stadtallendorf,

Tel. 06428 448703 

E-Mail 

Matthias Franz, Pfarrer in Wetter und Kreisjugendpfarrer

Geb. 1971 in München – danach begann die erste Glanzzeit des FC Bayern.

Aufgewachsen in Bensheim an der Bergstraße – traumhaft schön.

Zivildienst in einer Behinderteneinrichtung – seitdem habe ich ein großes Herz für soziale Berufe.

Studium in Mainz, Leipzig, Glasgow und Marburg – I’m bilingual.

Dozent in Südafrika und Doktorarbeit in Marburg – ich kriege komplizierte Sachen hin.

Vikar und Pfarrer in Karben bei Frankfurt, Gründau bei Gelnhausen und Wetter (Hessen) – ich liebe es.

Verheiratet mit Corinna – die schönste Frau der Welt ist meine!

Vier Kinder  - alle erstaunlich gut geraten, obwohl ich sie erzogen habe.

Gitarre, Kanu, Bergsteigen, Fahrradfahren, Videoproduktion – viele Dinge machen mir Spaß.

Stellvertretender Dekan – auch solche Leute muss es geben.

 

Matthias Franz, Pfarrer und Dr. theol.

Evangelische Kirchengemeinde Wetter

Klosterberg 16, 35083 Wetter (Hessen), Tel. 06423 - 6107

Email: 

Page: www.kirche-wetter.de

Kanal: https://www.youtube.com/channel/UCBaqZ5nS36JDWJgq4R5R1fg

Dr. Matthias Franz

 

 

Hintergrundinfo zu den Aufgaben eines Kreisjugendpfarrers in unserer Landeskirche:

  1.  
  1. Er unterstützt und fördert die Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeinden und Verbänden im Kirchenkreis.
  2. Er erhebt in Zusammenarbeit mit der Pfarrkonferenz und den in der Kinder- und Jugendarbeit Mitarbeitenden die maßgeblichen Daten und erarbeitet zusammen mit dem Jugendausschuss der Kreissynode einen Rahmenplan sowie ein Konzept für die Kinder- und Jugendarbeit.
  3. Der Kreisjugendpfarrer begleitet die beruflich sowie ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit des Kirchenkreises Mitarbeitenden und unterstützt sie in theologischen, seelsorgerlichen, spirituellen und religionspädagogischen Fragen.
  4. Dem Kreisjugendpfarrer kann die Fachaufsicht für die vom Kirchenkreis angestellten beruflich in der Kinder- und Jugendarbeit Mitarbeitenden übertragen werden. Er soll darüber hinaus von den Kirchen- und Verbandsvorständen zur Beratung in Fragen der Fachaufsicht über die von den Gemeinden und Verbänden angestellten beruflich in der Kinder- und Jugendarbeit Mitarbeitenden in Anspruch genommen werden.
  5. Der Kreisjugendpfarrer berät Kirchenkreisvorstand, Pfarrkonferenz sowie Kirchen- und Verbandsvorstände bei der Anstellung von beruflich in der Kinder- und Jugendarbeit Mitarbeitenden.
  6. Vor der Errichtung, Aufhebung und Besetzung von Stellen beruflich in der Kinder- und Jugendarbeit Mitarbeitender im Kirchenkreis soll der Kreisjugendpfarrer gehört werden.
  7. Der Kreisjugendpfarrer ist für die Wahrnehmung und Erörterung von Belangen der Kinder- und Jugendarbeit in der Pfarrkonferenz verantwortlich. Er gibt Kirchenkreisvorstand, Pfarrkonferenz sowie Kirchen- und Verbandsvorständen Anregungen für erforderliche Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Er ist darüber hinaus mitverantwortlich für Seminare, Mitarbeiterschulungen sowie pädagogische und spirituelle Angebote im Kirchenkreis. Auf Anfrage berät er auch einzelne Kirchengemeinden in Fragen der Kinder- und Jugendarbeit.

( 2 ) Der Kreisjugendpfarrer beantragt vor Aufstellung des jährlichen Haushaltplanes des Kirchenkreises die für die Arbeit notwendigen Mittel aus dem Haushalt des Kirchenkreises.

( 3 ) Zur Erfüllung seiner Aufgaben nimmt der Kreisjugendpfarrer an Fortbildungsveranstaltungen teil.

Pfarrer